Wir

können

Stahl.

Wir

können

Stahl.

Wir

können

Stahl.

Verkaufs- und Lieferbedingungen Schweiz (AEB)


Gül­tig ab dem 01. Januar 2024

 

1.0 Bedingungen

1.1 Allgemein

Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs und Lieferbedingungen für die Schweiz jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die aktuelle Version der Bedingungen finden Sie unter www.bucher-stahl.ch 

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), siehe www.bucher-stahl.de/agb.

 

1.2 Preise

Alle aufgeführten Preise verstehen sich exkl. MwSt.

 

1.3 Transport

Für jeden Auftrag, der geliefert wird, erheben wir einen Transportkostenanteil inkl. LSVA von 3,9 % des Warenwertes exkl. MwSt., jedoch mindestens eine Pauschale von EUR 150,00 / CHF 150,00 beziehungsweise maximal EUR 490,00 / CHF 490,00.

Für Postporto, Bahnfracht, Servicedienst und eventuelle Spezialtransporte usw. verrechnen wir die effektiven Kosten.

Transport und Verzollung erfolgt nach Incoterms 2010 - DDP Einfuhrumsatzsteuer wird dem Importeur berechnet

 

1.4 Verzollung

Kosten für Verzollung: EUR 40,00 / CHF 40,00 inkl. 2 Zollpositionen, für jede weitere Zollposition fallen EUR 4,00 / CHF 4,00 an.

 

1.5 Gewichtsermittlung

Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Waagen ermittelten Gewichte.

 

1.6 Mindestfaktura

Der Mindestfakturabetrag beträgt EUR 200,00 / CHF 200,00 .

 

1.7 Verpackungen

Verpackungen werden gemäß den effektiven Kosten verrechnet.

Schutzverpackung für Edelstahl- und Aluminiumbleche  EUR 34,80 / CHF 34,80

Schutzverpackung für Superformat-Bleche (2x4 m.)       EUR 98,80 / CHF 98,80

Handling- und Verpackungskosten                                  EUR 34,80 / CHF 34,80

Bundmaterial in Bunt- und Edelstahl                               EUR 16,80 / CHF 16,80

 

1.8 Positionszuschlag

Für jede Rüstposition wird ein Zuschlag von EUR 6,00 / CHF 6,00 erhoben.

 

1.9 Werkszeugnisse

Pro Werkzeugnis nach EN 10204 wird ein Unkostenbeitrag erhoben

Prüfbescheinigung :            EUR 15,00 / CHF 15,00

Abnahmeprüfzeugnis  3.1 : EUR 15,00 / CHF 15,00

Wird ein WZ benötigt, muss dieses spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegeben werden.

 

1.10 Reststücke / Restlängen

Wir behalten uns vor, anfallende Reste in Rechnung zu stellen.

 

1.11 Warenretouren

Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden.

Retouren nehmen wir bis längstens innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung zurück, sofern sie noch in einem einwandfreien Zustand sind, und nicht spezifisch für den Kunden bestellt wurden.

Sonderanfertigungen, bearbeitetes Material und Waren, die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht zurückgenommen.

Für unseren Aufwand verrechnen wir  25% des Warenwertes jedoch mindestens EUR 200,00 / CHF 200,00.

Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten.

Anfallende Kosten für Rücktransporte und Entsorgungen werden effektiv verrechnet. Verpackung, Rüstpositionen, Schnittkosten u.s.w. werden nicht zurückerstattet.

Retouren unter EUR 200,00 / CHF 200,00 werden nicht gutgeschrieben.